dati‑energy
Hydraulischer Abgleich
und Heizlastberechnung

Energieausweise
dati‑energy

Hydraulischer Abgleich

Neue Verordnung tritt in Kraft

Seit 1. Oktober 2022 müssen für Gasheizungen eine Heizungsprüfung sowie ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Konkret müssen bis 15. September 2024 gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und ggf. optimiert werden. Dies betrifft alle Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung und gilt für: große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten mit Frist bis September 2024), Firmen sowie öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche.

Deshalb ist der hydraulische Abgleich für gasbeheizte Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten seit Oktober 2022 verpflichtend.

Was wird gemacht?

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann. Da sich das Wasser im Heizungs-System immer den Weg mit dem geringsten Widerstand sucht, fließt es eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Ohne hydraulischen Abgleich werden weiter vom Heizkessel entfernte Heizkörper nicht mehr richtig warm und es können Fließgeräusche auftreten. Noch wichtiger: Es wird teure Energie verschwendet.

Die Folgen: Weit vom Heizkessel entfernte Heizkörper werden nicht richtig warm, außerdem können Fließgeräusche in den Rohren auftreten. Aber vor allem wird teure Energie verschwendet. Wir prüfen Ihre Heizungsanlage und führen einen hydraulischen Abgleich durch – damit das Warmwasser wieder da fließt, wo es fließen soll.

Heizlastberechnung

Neue gesetzliche Vorgaben

Im Rahmen des neu in Kraft getretenen Gesetztes zum hydraulischen Abgleich muss auch eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit DIN /TS 12831-1:2020-4 durchgeführt werden.

Planungs- und Umsetzungsleistungen

Bei der Heizlastberechnung werden alle Wärmeverluste eines Gebäudes addiert, um eine solide Basis für die Planung der Heizungsanlage zu schaffen. Die Höhe der Verluste durch die Gebäudehülle und Lüftung hängt dabei von gebäudespezifischen Faktoren ab. Wir erstellen die Heizlastberechnung für Ihr Gebäude. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Grundrisse und Schnittzeichnungen des Gebäudes
  • Informationen zum Gebäude und Standort
  • U-Werte der Gebäudebauteile
  • Lüftungskonzept bzw. Auslegung der Lüftungsanlage mit Volumenströmen

Energieausweise – Bedarf / Verbrauch

Energieverbrauch in Zahlen

Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) ist bis auf wenige Ausnahmen beim Verkauf und der Vermietung einer Immobilie zwingend ein Energieausweis vorgeschrieben. Als Makler benötigen Sie den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung, denn Interessenten haben grundsätzlich das Recht, einen gültigen Energieausweis einzusehen.

Gewusst wie

Wir erstellen für Sie einen verbrauchs- bzw. bedarfsorientierten Energieausweis, der Ihnen detaillierte Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten Ihrer Immobilie liefert.

Minimiertes Risiko durch belastbare Daten

Die Qualität der Datenerhebung für Ihren Energieausweis ist vor allem dann entscheidend, wenn ein Käufer nach dem Erwerb der Immobilie die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt. In diesem Fall ist der Eigentümer besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn der Energieausweis mit großer Sorgfalt und genauen Daten erstellt wurde.

Ihre Vorteile mit dati‑energy
  • Aussagekräftiger Energieausweis auf Basis Ihrer Daten
  • Festpreisgarantie für transparente Leistungserbringung ohne versteckte Kosten
  • Schnelle Erstellung des Ausweises innerhalb von 72 Stunden

Sie benötigen einen Energieausweis? 
Wir sind für Sie da!

Über unsere Kompakt-Anfrage können Sie bequem Ihr Angebot zu dati-energy und weiteren Leistungen individuell zusammenstellen und anfragen.